- Reiselagerversicherung
- Versicherung von wertvollen Verkaufswaren (Schmuck, Uhren, Edelsteine), die der Vertreter im Kraftwagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bei sich führt, verkauft und ausliefert.- Versichert sind nach Art der Objekte Schäden durch Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Beraubung, Transportmittelunfall etc., nicht aber z.B. Schäden durch Unterschlagung oder ⇡ grobe Fahrlässigkeit des Reisenden oder durch Zahlungsunfähigkeit von Käufern. Deckungsbeschränkungen v.a. bei Aufbewahrung in Kraftfahrzeugen zur Nachtzeit.
Lexikon der Economics. 2013.